Gerda Müller und Pongo Zimmermann:
Augenblicke, Ideen, Leidenschaften und Löcher im Raum-Zeit-Kontinuum.

Daten kann man nicht stehlen?!

Die bayrische Justizministerin Beate Merk hat sich im «Münchner Merkur» zum Kauf einer CD mit gestohlenen Bankdaten geäussert: «Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen.»

Für illegal aus dem Internet herunter geladener Musik, drohen hingegen Deutschen Pop-Piraten 10'000 Euro Schadensersatz pro Datei, zusätzlich können weitere Geld- oder sogar Haftstrafen bis zu 3 Jahren verhängt werden.

Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt.

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Die Musikindustrie wird es nicht freuen

Wenn man den Gedankengang der Frau Ministerin zu Ende denkt, sind Kopien von Musikdateien und anderer Software kein Diebstahl. Schliesslich sind das ja auch nur Daten oder habe ich da was falsch verstanden.

Vollkommen richtig

Vollkommen richtig verstanden...

Daten kann man nicht stehlen!

Bitte, oh bitte, liebe Schweizer, zieht die Affäre "Unstehlbare Daten" in die Länge, wie es nur geht.

Schon dieses eine Zitat der Frau Merk macht das Leben lebenswerter.

Im Übrigen finde ich die von Ihnen bereitgestellte Definition von Gerechtigkeit mit meinem unverbildeten, laienhaften Rechtsverständnis angemessen. Dennoch kann diese nicht oder nur in der Schweiz angewendet werden, denn sie widerspricht der Badischen Landtagsordnung aus dem Jahr 1850:

Es ist dem Untertanen untersagt, seine beschränkte Einsicht als Maßstab an die Handlung der Obrigkeit anzulegen.

Damit sollte doch alles gesagt sein!